INFORMATIONEN ÜBER STEUERVORTEILE FÜR STIFTER UND SPENDER

Für potentielle Zustifter und Spender sind die steuerlichen Vorteile im Gründungsjahr bis 307.000,-- Euro aus unversteuertem Vermögen (ggf. verteilt auf 10 Jahre) geltend zu machen und jedes Jahr ein Sonderausgabenabzug als Spende in Höhe von 20.450,00 Euro absetzbar.

Im übrigen belohnt der Staat die Zuwendung in gemeinnützige Stiftungen mit der Freistellung von Schenkung- und Erbschaftssteuer. Dies kann für Erblasser, die keine Erben haben oder die ihre Erben über das Pflichtteil hinaus nicht bedenken wollen, oder denen es ein Bedürfnis ist, die Kultur der Operette für die Nachwelt zu sichern, von großem Interesse sein.

Die Stiftung ist grundsätzlich auch für kleinste Spenden dankbar! Unabhängig von der Höhe der Unterstützung werden die Förderer der Stiftung so weit wie möglich in der Werbung für das jeweilige E.S.O.-Projekt herausgestellt. Soweit es sich um europäische Projekte handelt, wird sich diese Werbung auch auf die kooperierenden Länder erstrecken.

WIR WISSEN IHREN EINSATZ ZU SCHÄTZEN UND WERDEN DAMIT IN IHREM AUFTRAG EHRENVOLL UND SATZUNGSGEMÄSS UMGEHEN!

Auf Wunsch stellt die Stiftung Spendenquittungen aus.

Der Stiftung wurde am 18.8.2004 vom Finanzamt München die Gemeinnützigkeit unter der Steuernummer 84 81 51 66 bescheinigt.

Stiftungskonto:
Berliner Volksbank
Kontonummer: 720 351 9006
BLZ: 100 900 00

Für weitere Auskünfte vermitteln wir Ihnen gern kompetente Ansprechpartner. Bitte nehmen Sie deswegen Kontakt mit uns auf.

WENN SIE SICH FÜR EIN BESTIMMTES PROJEKT DER E.S.O. ENGAGIEREN WOLLEN, FINDEN SIE EIN FORMULAR ZUM AUSDRUCK UNTER

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